Frage von stefan.layer: Widerspruch, Aberkennung Umsatzsteuer?
Ich habe ein Schreiben von meinem Finanzamt bekommen, dass mir die “t” entzogen wurde. Dabei war ich freiwillig zahlend. Da meine UsSt für 2008 1000€ unterschritten hat.
Nun gibt es zwei Probleme:
a) möchte ich das nicht, kann ich Widerspruch einlegen?
b) hat ein Kunde erst 2009 gezahlt, da ich zur Ist-Abgabe angemeldet bin habe ich somit für 2009 bereits UsSt kassiert, was passiert mit diesem Geld? Zudem habe ich einen Kunden in der 1. Mahnstufe, erlasse ich diesem nun die UsSt?
Was für Chancen habe ich mit einem Widerspruch? Allein die erste Rechnung macht fast 400€ UsSt aus, die 1000er Grenze könnte ich also erreichen.
Hallo und erst einmal danke für die Info (vor allem die erste). Entschuldigt mein nich perfektes Deutsch zu so später Stunden, zumindest hat mich ja einer verstanden und konnte ordentlich antworten ohne irgendwelche “naja Kommentare”.
Im Brief vom FA steht wörtlich “Ihre Umsatzsteuer für das vergangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 1000€ betragen. Sie sind deshalb von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und von der Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen befreit.
Das verstehe ich so, dass ich keine Umsatzsteuer mehr ausweisen darf! Nun habe ich allerdings Kunden die erst in diesem Jahr gezahlt haben und somit schon UsSt eingenommen.
Und zu Deiner Info, ich betreibe nebenbei ein kleines Gewerbe als Suchmaschinenoptimierer und Berater und von Steuerberater halte ich bei so Kleinigkeiten nicht viel. Der letzte hat für eine simple Info 75€ verlangt.
Vielen Dank für die Hilfe und Infos!
Stefan
Beste Antwort:
Answer by perihell
Du hast keinen Anspruch.
Aber das mit den 400,- sieht gut aus. Sprich mit deinem Finanzamt, das sind keine Unmenschen.
Allerdings solltest du dann dieses Jahr auch über die Grenze kommen, sonst ist spätestens 2010 Feierabend.
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