Widerspruch, Aberkennung Umsatzsteuer?
Frage von stefan.layer: Widerspruch, Aberkennung Umsatzsteuer?
Ich habe ein Schreiben von meinem Finanzamt bekommen, dass mir die “t” entzogen wurde. Dabei war ich freiwillig zahlend. Da meine UsSt für 2008 1000€ unterschritten hat.
Nun gibt es zwei Probleme:
a) möchte ich das nicht, kann ich Widerspruch einlegen?
b) hat ein Kunde erst 2009 gezahlt, da ich zur Ist-Abgabe angemeldet bin habe ich somit für 2009 bereits UsSt kassiert, was passiert mit diesem Geld? Zudem habe ich einen Kunden in der 1. Mahnstufe, erlasse ich diesem nun die UsSt?
Was für Chancen habe ich mit einem Widerspruch? Allein die erste Rechnung macht fast 400€ UsSt aus, die 1000er Grenze könnte ich also erreichen.
Hallo und erst einmal danke für die Info (vor allem die erste). Entschuldigt mein nich perfektes Deutsch zu so später Stunden, zumindest hat mich ja einer verstanden und konnte ordentlich antworten ohne irgendwelche “naja Kommentare”.
Im Brief vom FA steht wörtlich “Ihre Umsatzsteuer für das vergangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 1000€ betragen. Sie sind deshalb von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und von der Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen befreit.
Das verstehe ich so, dass ich keine Umsatzsteuer mehr ausweisen darf! Nun habe ich allerdings Kunden die erst in diesem Jahr gezahlt haben und somit schon UsSt eingenommen.
Und zu Deiner Info, ich betreibe nebenbei ein kleines Gewerbe als Suchmaschinenoptimierer und Berater und von Steuerberater halte ich bei so Kleinigkeiten nicht viel. Der letzte hat für eine simple Info 75€ verlangt.
Vielen Dank für die Hilfe und Infos!
Stefan
Beste Antwort:
Answer by perihell
Du hast keinen Anspruch.
Aber das mit den 400,- sieht gut aus. Sprich mit deinem Finanzamt, das sind keine Unmenschen.
Allerdings solltest du dann dieses Jahr auch über die Grenze kommen, sonst ist spätestens 2010 Feierabend.
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!
Kommentare(2)
…also, deine USt in 2008 hat also 1.000 € nicht überschritten und du hast ein Schreiben vom FA bekommen, welches du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast.
In diesem Schreiben steht, dass die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro betragen hat und das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreit.
Das heißt, du gibst jetzt nicht mehr vierteljährlich eine UStVA ab, sondern nur noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
An deiner umsatzsteuerrechtlichen Situation ändert das nichts. Du berechnest genauso weiter die USt. Nur dass du bloß noch einmal die UStE machst und nicht mehr vierteljährlich wie bisher.
Komisch finde ich: Jeder rennt zum Arzt, weil er sich nicht selber den Magen operieren oder die Zähne plombieren kann. Jeder rennt zum Anwalt, weil er seine rechtlichen Sachen nicht selber ordnen kann.
Wieso glaubt aber eigentlich jeder, dass er trotzdem keinen Steuerberater braucht, obwohl er mit Steuern soviel am Hut hat wie die Rütli-Schule mit dem Duden? Steuerberater mögen zwar teuer sein, aber kein Steuerberater ist mitunter sehr viel teurer.
Da hast du offensichtlich ziemlich alles in den falschen Hals gekriegt.
Bisher musstest du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben
(vermutlich alle drei Monate). Da die Menge der Umsatzsteuer, die
du dem Finanzamz schuldest, unter die Grenze gesunken ist, brauchst
du das nicht mehr, sondern nur noch den Jahresabschluß.
Selbstverständlich MUSST du nach wie vor deine Umsatzsteuer auf
deinen Rechnungen ausweisen Massgeblich für die Fälligkeit der
Umsatzsteuer ist das Jahr der Rechnungsstellung, egal ob bezahlt
oder nicht. Wenn ein Kunde dann doch nicht zahlt (Pleite), wird das
im nächsten Jahresabschluss berücksichtigt.
Du solltest auch bei Nicht-Kleinigkeiten nichts von Steuerberatern
halten. Ich meine, die wollen auch leben, aber es muss ja nicht von
deinem Geld sein. Für kleine Gewerbe brauchst du nur Gewinn- /
Verlustrechnung führen. Dafür gibt es etliche Programme, einige
davon sogar kostenlos. Da hast du meistens auch bessere Übersicht
(da aktuell), kannst Mahntermine besser kontrollieren und vieles mehr.
Mit solchen Programmen kannst du auch deine Rechnungen schreiben
und verwalten und den Jahresabschluss auf den richtigen Formularen
ausdrucken lassen. Man braucht dazu keine großartigen Kenntnisse.
Wichtig ist nur, dass man alle Ausgaben und Einnahmen konsequent
eingibt.